Am 8. und 9. November werden gleichzeitig Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) neu gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren. Dem Pfarrgemeinderat sollen zehn Frauen und Männer angehören, dem Kirchenvorstand (mind.) fünf Personen. Sollte die Kandidatenzahl größer sein, freuen wir uns, wenn sowohl die Gewählten als auch die Nichtgewählten engagiert mitarbeiten.
Zu den Wahlen gehören die verpflichtenden Veröffentlichungen von Bekanntmachungen, Listen und Hinweisen. Da die durch die jeweiligen Wahlordnungen gesetzten Fristen zu beachten sind, können wir dies im Regelfall nicht über unser Magazin 7x2 leisten, sondern über die Schaukästen an den Kirchen und über unsere Homepage. Bitte behalten Sie also diese Plattformen im Auge, um über alles rund um die Wahlen gut informiert zu sein.
Weitere Informationen zur KV-Wahl finden Sie hier
Nähere Informationen zur PGR-Wahl finden Sie hier
Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat das Erzbistum Köln ein zentrales Hinweisgeberportal eingerichtet, in dem Mitarbeitende und Ehrenamtliche Hinweise auf Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation melden können.
Wir suchen aktuell:
KiTaHelferin / KiTaHelfer (befristet)
Fachkräfte für Kindertagesstätte (unbefristet)