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„Auf in den Wald, kleines Pony!"
Kosten 10 Euro; Anmeldung bei der ASG, Telefon 1740-0; Kurs-Nr. 230 262 3384
Treffpunkt: Müllers Wiese / Waldspielplatz - Haltestelle „Oberrath“ (U72)
Der Aaper Wald ist Teil des Düsseldorfer Stadtwaldes und liegt im Nordosten des Düsseldorfer Stadtgebiets.
Im Mittelalter war der Aaper Wald ein königlicher Bannforst und gehörte zu dem großen Waldgebiet, das zwischen der Ruhr und der Düssel lag. Als Bannforst mit der Ortsbeschreibung „zwischen Ruhr, Rhein, Düssel und dem Weg von Werden nach Köln“ wird dieser Wald 1065 in einer Urkunde erwähnt. Laut dieser Urkunde schenkte König Heinrich IV. den Bannwald neben anderen Bereichen Erzbischof Adalbert von Bremen. Mitte des 12. Jahrhunderts hatte das Stift Kaiserswerth Rechte im Aaper Wald. In einer Urkunde von 1140 stellte König Conrad III. den Stift unter Reichsschutz und bestätigte „im Besonderen“ das Recht zum „Abholzen im Aap-Forst“.
Urkundlich wird der Wald mit Namen „Aap“ auch in zwei weiteren Urkunden aus dem 13. Jahrhundert angeführt. In einer Urkunde von 1202 wird dem Stift Kaiserswerth durch den Erzbischof von Köln, Adolf von Altena, der Rottzehnt für den „Wald Ap“ erlassen. In einer weiteren Urkunde vom 29. April 1248 wird der Wald auch erwähnt. In dieser Urkunde verleiht der deutsche Gegenkönig Wilhelm von Holland dem Grafen Adolf von Berg Höfe in Mettmann und Rath. Für Rath wird als Lage „vor dem königlichen Bannforst Aap“ angeführt.