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3G-Regel für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen

Wir bitten Sie, zu allen Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen (inkl. Vorabendmessen) einen Nachweis mitzubringen, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigenschnelltest). Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der Schultestungen als getestet. Die Kontrolle des Nachweises erfolgt an den Eingangstüren.

Bitte tragen Sie weiterhin während der gesamten Zeit Ihres Aufenthalts eine medizinische Maske. 

Bitte beachten Sie, dass in den Krankenhäusern bei allen Gottesdiensten die 2G-Plus-Regel gilt.